Immigration

Immigration Kapstadt mit Informationen über Permanent Residence, Einreisevorschriften nach Südafrika sowie Arbeitsgenehmigungen und Permits für Auswanderer.

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IMMIGRATION – EINREISE- UND EINWANDERUNGSBESTIMMUNGEN

Julia Willand – Assessor iuris –  Immigration Practitioner – Immigration and Consulting

Kapstadt – Telefon: +27(0)21 919 3388    Fax: +27(0)21 919 3380

I. Einwandern Südafrika

Einleitung Immigration

Südafrika Einreise und Visum

II. Gesetzesänderung

  • 1. Verfahren und Hintergrund
  • 2. Intention des Gesetzgebers und Herangehensweise
  • 3. Zusammenfassende Bewertung
 

Südafrika Auswanderung
Immigration Kapstadt
     

III. Aufenthaltsmöglichkeiten nach Aufenthaltszweck/-grund

  1. Besuch, Urlaub, Südafrika Visa
  2. Verwandtschaft zu südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthalts-berechtigten
  3. Vorherige Staatsangehörigkeit oder Daueraufenthaltsberechtigung
  4. Freiwillige, gemeinnützige oder wohltätige Aktivität
  5. Ausbildung, Studium, Praktika, Referendariat, akademisches Sabbatjahr / Forschung
  6. Unselbständige Arbeit
  7. Unternehmen mit dauerhaftem Bedarf an ausländischen Arbeitnehmern
  8. Selbständige Arbeit, Unternehmertum
  9. Finanzielle Unabhängigkeit, Rente, Pension

IV. Einwandern Südafrika – Allgemeines

  1. Kaution
  2. Ort der Einreichung
  3. Verlängerungen
  4. Aufenthaltsmöglichkeiten für Familienmitglieder von Antragstellern
  5. Natur der Daueraufenthaltsgenehmigung
  6. Einfluß der Gesetzesänderung auf existierende Genehmigungen und laufende Anträge

V. Kommentar

I. Einwandern Südafrika – Einleitung

Seit vielen Jahren ist Südafrika ein beliebtes Ziel für Urlauber, Studenten, Arbeitnehmer und Unternehmer, Investoren und Rentner. Die Vielfalt und Schönheit des Landes und seiner Menschen lassen die wenigsten unberührt und verleiten viele, ihre geplanten Aufenthaltszeiten zu verlängern oder sich sogar ganz dort niederzulassen. Viele Europäer finden in Kapstadt einen Arbeitsplatz oder Unternehmen und leiten die Immigration ein.

Für viele bedeutet in diesem Zusammenhang das Erlangen der zutreffenden Aufenthaltsgenehmigung eine große Hürde. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Relevanz des Erfolges für die Lebensplanung ist es zu empfehlen, sich professionell beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen in Kapstadt und Johannesburg eine persönliche Beratung an.

Sowohl bei der Wahl der Antragsart und des Antragsverfahrens als auch bei der Zusammenstellung des Antrags gibt es zahllose Fehlerquellen, die viel Zeit und oftmals den Erfolg des Antrags kosten können. Wenn ein Antrag erst einmal abgelehnt wurde, ist es zeitintensiv und nervenaufreibend und in einigen Fällen unmöglich, doch noch eine Genehmigung zu erhalten. Auch mangelt es bei den Behörden vielfach noch an Transparenz und Einheitlichkeit der Interpretationen und Entscheidungen, was zu Missverständnissen und Frustration führen kann. Mit Hilfe fachlicher Beratung, kann die Immigrationsthematik jedoch in den meisten Fällen auf angenehme Weise gelöst werden.

Im Folgenden sollen nun die wichtigsten Elemente des südafrikanischen Einwanderungsrechts dargestellt werden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Zusammenfassung. Sie ist nicht erschöpfend und ersetzt daher nicht die Beratung im Einzelfall.

Die verschiedenen Genehmigungsarten wurden nach Aufenthaltszweck/-grund gegliedert. In jeder Kategorie werden die Möglichkeiten für einen befristeten Aufenthalt sowie für einen Daueraufenthalt dargestellt.

VISUM & EINREISE – AUSWANDERN – AUSWANDERUNG – IMMIGRATION

II. Einwandern Südafrika – Gesetzesänderung

1. Verfahren und Hintergrund

Die jüngste Gesetzesänderung ist die Reaktion, der seit den Wahlen im April 2004 amtierenden Innenministerin Nosiviwe Mapisa-Nqakula (African National Congress – ANC) auf das zuvor vom damaligen Innenminister Dr. Mangosuthu Buthelezi (Inkatha Freedom Party – IFP) eingeführte Einwanderungsrecht vom April 2003, das revolutionäre Änderungen mit sich gebracht hatte.

Buthelezi und seine Berater hatten – auf nicht unumstrittene Weise und gegen den Widerstand vieler Parlamentsangehöriger – ein Einwanderungssystem eingeführt, das sich bemühte, globalen Trends gerecht zu werden und Investitionen anzuziehen. Es sollte die legale Einwanderung vereinfachen und so Ressourcen für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung freimachen.

Das Gesetz wurde auf verschiedenen Ebenen kritisiert, insbesondere auch, weil nicht alle relevanten Organe ausreichend konsultiert worden waren.

 2. Intention des Gesetzgebers und Herangehensweise

Wie man in der Presse und in persönlichen Gesprächen verlauten ließ, war das Ziel der jüngsten Gesetzesänderung, rechtliche Mängel im vorherigen Gesetz zu korrigieren, Lücken zu schließen, die Anwendung zu vereinfachen und die Bedingungen für Investitionen zu verbessern. Natürlich sollen – wie in allen Bereichen südafrikanischer Politik – möglichst die Nachbarländer sowie Restafrika gesondert berücksichtigt werden. Obwohl erkannt wird, daß direkte Fremdinvestition dringend gebraucht wird, will man verstärkt zwischen verschiedenen Investitionsarten differenzieren und legt großen Wert darauf, inwiefern eine Investition oder ein Einwanderer zum nachhaltigen Wachstum Südafrikas und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

Ganz entscheidend war in dieser Runde für die Verfasser des Regelungswerkes, daß eine umfassende Konsultation stattfand und betroffenen Organen ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Die Behörde wendete daher gerade beim Verfassen der Durchführungsvorschriften ein partizipatives Verfahren an, das die Öffentlichkeit, das Immigration Advisory Board (der Ministerin unterstellter Beirat), die betroffenen Ministerien und sogar das Kabinett miteinbezog. Hiermit sollte ein möglichst breiter Konsens für dieses komplexe Regelungswerk geschaffen werden, das eine Vielzahl von Interessen berührt und typischerweise Kontroversen schafft.

EINREISE – ARBEITEN IN KAPSTADT – LEBEN IN KAPSTADT – IMMIGRATION

3. Einwandern Südafrika – Zusammenfassende Bewertung – Immigration

Das neue Gesetzeswerk bringt einige positive Änderungen und Klärungen und macht die Handhabung des Einwanderungsrechts benutzerfreundlicher. Einige Voraussetzungen für Arbeitsgenehmigungen sind entfallen (dafür sind neue eingeführt und Ausnahmen abgeschafft worden) und die finanziellen Bedingungen für Rentner sind logischer gestaltet worden. Allerdings beinhaltet das Gesetz auch einige Elemente, die sich zum Nachteil der Antragsteller und unserer Einschätzung nach auch entgegen der eigentlich beabsichtigten Anziehung von Investoren und der Wachstumsförderung auswirken.

Klar wird beim Studium des Regelwerkes, daß viele verstreute Interessen gewahrt und Wünsche erhört werden sollten. Leider wurden bei der breiten Konsultation der betroffenen Organe wesentliche Stellen ausgelassen, die Einsicht in die praktischen Probleme einiger Regelungen hätten geben können. Die Warnungen hinsichtlich dieser praktischen Auswirkungen und Probleme von Seiten des Immigration Advisory Board, Experten und der Öffentlichkeit wurden weitgehend ignoriert und man stellte sich auf den Standpunkt, von rechtlichen Prinzipien könne nicht aus praktischen Erwägungen abgewichen werden und die existierenden Probleme fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums.

So wurden hart erkämpfte Änderungen aus dem Jahre 2003 teilweise wieder abgeschafft und in vieler Hinsicht der vorherige status quo wiederhergestellt. In einigen Bereichen (beispielsweise bei der Unternehmergenehmigung) sind die Bedingungen nun sogar restriktiver als vor 2003. Der Ermessensspielraum der Behörde ist wieder vergrößert, das Verfahren zur Überprüfung behördlicher Entscheidungen verkürzt und die ausdrückliche Verpflichtung, Anträge möglichst innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten, wieder abgeschafft worden. Die Auslagerung und Zentralisierung der Regulierung des Berufsstandes der Einwanderungsberater (Immigration Practitioners) durch Schaffung einer Art Anwaltskammer ist weitgehend rückgängig gemacht worden. Langfristige Aufenthalte in Südafrika sind nur noch in eng bestimmten Fällen möglich.

Eine klare Richtung und Vision lässt die Gesetzesänderung leider vermissen und es scheint, als werde die Bedeutung des Einwanderungsrechts in allen Details für Südafrikas Entwicklung unterschätzt. Anstatt Investoren anzuziehen, hat sie Verwirrung und Befremden ausgelöst und insofern ihr wichtigstes Ziel verfehlt.

III. Einwandern Südafrika – Aufenthaltsmöglichkeiten nach Kategorien – Immigration

1. Besuch, Urlaub

1. Aufenthalt bis zu 3 Monaten

Wer sich in Südafrika über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten aufhalten und keiner genehmigungspflichtigen Aktivität folgen möchte, kann hierfür relativ problemlos eine Besuchergenehmigung erhalten. Die meisten europäischen Länder sind von der Visumspflicht befreit, so dass deren Staatsangehörige die Genehmigung automatisch bei der Einreise erhalten.

Voraussetzungen sind:

  • 1. der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Aufenthaltes (wobei der Begriff „ausreichend“ nicht definiert ist),

oder

  • die Bestätigung der Kostenübernahme durch einen südafrikanischen Gastgeber
  • 2. die Vorlage eines gültigen Rückflugtickets, das den beantragten Zeitraum abdeckt

oder

  • die Leistung einer Kaution in Höhe des Wertes eines solchen Tickets.

Eine einmalige Verlängerung für weitere 3 Monate ist unter den obigen Voraussetzungen gegen Leistung einer Gebühr leider nicht mehr möglich. Bis zuletzt konnte die Besuchergenehmigung beliebig häufig verlängert werden.

Aufenthalt von 3 bis 36 Monaten

Besuchergenehmigungen für einen längeren Zeitraum (bis zu 3 Jahre) werden seit der jüngsten Gesetzesänderung nur noch in eng definierten Fällen erteilt (siehe hierzu unten unter „freiwillige, gemeinnützige, wohltätige Aktivität“ und „Ausbildung, Studium, Referendariat, akademisches Sabbatjahr, Forschung“). Der reine langfristige Aufenthalt ohne bestimmten Grund oder eine familiäre Beziehung zu einem Inhaber bestimmter Genehmigungen (siehe unten unter „Aufenthaltsmöglichkeiten für Familienmitglieder von Antragstellern“) ist nicht mehr erlaubt.

Südafrika einwandern – Daueraufenthalt – Permanent Residence – Immigration

Für die meisten, der in Abschnitt 1. genannten Aktivitäten gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Allein die Ehe-/Lebenspartner und die finanziell abhängigen Kinder von Antragstellern für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in bestimmten Kategorien werden in dessen Antrag mit einbezogen. (Siehe hierzu unten unter Punkt IV.4.)

2. Verwandtschaft zu südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten

1. Ehe- / Lebenspartner

Ehe- und Lebenspartnern von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung, die sich nicht für eine Studien-, Arbeits- oder Unternehmergenehmigung qualifizieren, kann es allein aufgrund ihrer Ehe oder Partnerschaft ausdrücklich erlaubt werden, zu arbeiten, zu studieren oder ein Geschäft zu betreiben, ohne weitere Anforderungen erfüllen zu müssen.

Unter den Begriff „Lebenspartner“ fällt eine gleich- oder gegengeschlechtliche Partnerschaft zwischen einem Ausländer und einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten unabhängig davon, wo die Partnerschaft begründet wurde. Der Nachweis hierfür wird durch eine eidesstattliche Erklärung und eine Reihe weiterer Unterlagen erbracht. Das Erfordernis des notariellen Vertrages ist mit der jüngsten Gesetzesänderung weggefallen.

2. Unmittelbare Familie

Mitglieder der unmittelbaren Familie von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten können eine Verwandtengenehmigung erlangen. Der Begriff der „unmittelbaren Familie“ umfaßt laut gesetzlicher Definition „Mitglieder in der zweiten Verwandtschaftsstufe, wobei Ehe-/Lebenspartnerschaft als eine Stufe gilt, aber gemeinsame Vorfahren nicht“. Diese Genehmigung erlaubt nur den reinen Aufenthalt und beinhaltet keine Arbeits- oder Studiengenehmigung. Die Verwandtengenehmigung wird für maximal zwei Jahre ausgestellt.

3. Daueraufenthalt – Permanent Residence – Immigration

Seit der jüngsten Gesetzesänderung qualifizieren sich Ehe-/Lebenspartner von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten für eine Daueraufenthaltsgenehmigung erst, wenn und soweit die Ehe oder Partnerschaft mindestens fünf Jahre lang bestanden hat. Zwei Jahre nach Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung muss im Falle der nichtehelichen Gemeinschaft der Nachweis erbracht werden, daß die Gemeinschaft noch besteht.

Auch Familienmitglieder im ersten Verwandtschaftsgrad von Südafrikanern oder von Daueraufenthaltsberechtigten haben ein Recht auf Daueraufenthaltsgenehmigung. Zu beachten ist, daß Kinder unter 21 Jahre von Daueraufenthaltsberechtigten innerhalb von 2 Jahren nach dem 21. Geburtstag ihren Status als Daueraufenthaltsberechtigte bestätigen lassen müssen.

3. Vorherige Staatsangehörigkeit oder Daueraufenthaltsberechtigung

1. Vorherige Staatsangehörigkeit

Personen, die einmal die südafrikanische Staatsangehörigkeit innehatten, haben in bestimmten Fällen ein automatisches Daueraufenthaltsrecht.

In einigen Fällen ist die südafrikanische Staatsangehörigkeit noch intakt, auch wenn zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes angenommen worden ist. Sollte eine südafrikanische Staatsangehörigkeit aufgrund von Geburt jedoch verloren worden sein, besteht ein automatisches Recht auf Daueraufenthalt, das offiziell bestätigt werden muss. Ebenso verhält es sich etwa im Falle derjenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt die Staatsangehörigkeiten sowohl von Namibia (oder Südwestafrika) als auch von Südafrika innehatten und denen die südafrikanische aufgrund politischer Veränderungen aberkannt worden ist.

2. Vorherige Daueraufenthaltsgenehmigung

Bei Personen, die bereits einmal eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben, den Wohnsitz in Südafrika für eine Zeitlang aufgegeben haben und ihn nun wieder aufnehmen möchten, lohnt sich in den allermeisten Fällen eine Prüfung der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung. Da die Angaben, die für einen entsprechenden Antrag gemacht werden müssen, häufig nur aus der Erinnerung des Antragstellers möglich sind, aber dennoch über das Ergebnis entscheiden, ist eine vorherige Beratung besonders zu empfehlen.

3. Freiwillige, gemeinnützige oder wohltätige Aktivität

Personen, die in Südafrika freiwilligen oder wohltätigen und gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen wollen, können eine für bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten. Aus der Natur einer solchen Aktivität ist hier eine Vergütung in Form eines Gehalts ausgeschlossen.

Voraussetzung ist

  • 1. der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Aufenthaltes (wobei der Begriff „ausreichend“ nicht definiert ist)

oder

  • 2. die Bestätigung der Kostenübernahme durch die wohltätige Organisation oder gemeinnützige Stelle

Für die in Abschnitt 4. genannten Aktivitäten gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.

5. Ausbildung, Studium, Praktikum, Referendariat, akademisches Sabbatjahr, Forschung

1. Studiengenehmigung

Wer in Südafrika eine Schule, Universität oder andere Ausbildungsstätte besuchen möchte, kann eine Studiengenehmigung erhalten. Vorgelegt werden muss ein Schreiben der Ausbildungsstelle, in dem die provisorische Annahme des Antragstellers und die Länge des Studiums oder Kurses genannt werden. Der Inhaber einer Studiengenehmigung, sofern er nicht mehr Schüler ist, darf einer Nebentätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche nachgehen.

Alle Antragsteller müssen (neuerdings) den Nachweis einer südafrikanischen oder in Südafrika anerkannten Krankenversicherung erbringen. Antragsteller unter 21 Jahren müssen einen von den Erziehungsberechtigten beauftragten Vormund in Südafrika haben.

2. Praktische Ausbildung, Praktikum, Referendariat, praktisches Jahr

Die Einordnung von praktischer Arbeit im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder Referendariats bereitet im südafrikanischen Einwanderungsrecht seit Jahren Probleme. Je nach Auslegung der jeweiligen Vertretung der Behörde wurde in der Vergangenheit eine Besucher-, Studien- oder Arbeitsgenehmigung erteilt. Erschwerend kommt nun hinzu, daß die jüngste Gesetzesänderung in ihrer Definition von “Arbeit” jede Aktivität mit einschließt, die Arbeit gleichkommt, ob sie vergütet ist oder nicht. Auch werden Arbeit oder Studium für eine Zeit bis zu 3 Monaten nicht mehr von der Besuchergenehmigung umfasst und erfordern somit eine Studien- oder Arbeitsgenehmigung.

Es ist zu erwarten, daß ab sofort für Tätigkeiten, die im Rahmen eines in Südafrika oder im Heimatland noch laufenden Studiums durchgeführt werden, eine Studiengenehmigung und für solche außerhalb eines Studiums eine Arbeitsgenehmigung erforderlich sein wird. Im ersteren Fall wird voraussichtlich eine entsprechende Bestätigung der Universität oder höheren Schule vorgelegt werden müssen. Da das juristische Referendariat in Südafrika in der Form einer festen Anstellung bei einer Kanzlei abgeleistet wird, definiert die Behörde die Auslandsstation des deutschen Referendariats meist als „Arbeit“. Die Erfahrung wird zeigen, ob ein Schreiben des jeweiligen Oberlandesgerichts als zuständige Ausbildungsstelle des Referendars genügen wird, um diese Auslegung zu ändern, so dass eine Studiengenehmigung genügt.

Auch gibt es im Rahmen der Besuchergenehmigung eine sehr vage formulierte neue Klausel, nach der es einem Besucher unter bestimmten Umständen erlaubt werden kann zu arbeiten. Es ist möglich, daß Praktika und Referendariate in Zukunft hierunter fallen werden. Die Voraussetzungen der jeweils einschlägigen Genehmigungsart werden jeweils anwendbar.

3. Akademisches Sabbatjahr, Forschung

Personen, die in Südafrika ein akademisches Sabbatjahr verbringen oder Forschung betreiben möchten, können eine für bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten.

Voraussetzung ist:

  • 1. Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Aufenthaltes (wobei der Begriff „ausreichend“ nicht definiert ist)

oder

  • 2. Bestätigung der Kostenübernahme durch einen lokale Organisation oder einen Gastgeber
  • 3. Nachweis für und Erklärung zur geplanten Tätigkeit (zwar ist dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber es ist zu erwarten, daß es gefordert werden wird)

Der Begriff „akademisches Sabbatjahr“ ist im Gesetz nicht definiert und im allgemeinen Sprachgebrauch als „Freistellung“ bekannt. Wovon und zu welchem Zweck die Freistellung im Zusammenhang mit dieser Genehmigung erfolgen kann, bleibt abzuwarten.

4. Südafrika Einwandern – Daueraufenthaltsgenehmigung – Immigration

Für die in Abschnitt 5. genannten Aktivitäten gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.

6. Unselbständige Arbeit

Wer in Südafrika eine Stelle suchen oder annehmen möchte, muss eine Arbeitsgenehmigung erlangen. Hier ist zwischen verschiedenen Kategorien zu wählen, je nach Art der Tätigkeit, Länge des Aufenthalts und Qualifikation bzw. Erfahrung des Antragstellers.

Wie in nahezu allen Kategorien (siehe unten unter „Allgemeines“), muss auch für die Arbeitsgenehmigungen ein gültiges Rückflugticket, das den beantragten Zeitraum abdeckt, vorgelegt oder eine Kaution in Höhe des Wertes eines solchen Tickets geleistet werden. Im Falle der Arbeitsgenehmigungen jedoch kann die Kaution auch durch eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers ersetzt werden, gegebenenfalls für die Kosten einer Rückführung ins Heimatland aufzukommen.

1. Allgemeine Arbeitsgenehmigung

Die klassische Arbeitsgenehmigung ist die sogenannte allgemeine Arbeitsgenehmigung. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, daß er sich vergeblich bemüht hat, einen lokalen Kandidaten zu rekrutieren (unter anderem durch Nachweis der Ausschreibung der Stelle) und daß er besonderen Bedarf für die speziellen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrung des Antragstellers hat.

Von der Ausschreibung der Stelle in Zeitungen ist seit der jüngsten Gesetzesänderung niemand mehr befreit. Bisher war dies z.B. für Schlüsselpositionen auf Managementebene, qualifizierte Köche, Ärzte und Praktiker im medizinischen Bereich sowie diverse Experten im Filmbereich auf saisonaler Basis der Fall.

Neuerdings müssen die Qualifikationen des Antragstellers in jedem Fall von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig ist.

2. Quoten–Arbeitsgenehmigung

Die Quoten–Arbeitsgenehmigung wird an eine festgesetzte Zahl von Ausländern vergeben, die nachweislich einen bestimmten akademischen Grad und/oder eine bestimmte Anzahl von Jahren an Berufserfahrung besitzen. Wer einen Berufs- oder akademischen Abschluß und (möglichst einschlägige) Berufserfahrung von zwei Jahren oder mehr hat, qualifiziert sich in der Regel für diese Genehmigung. Hier muss nicht vom Arbeitgeber begründet und bewiesen werden, daß die Position nicht mit einem Südafrikaner oder Daueraufenthaltsberechtigten besetzt werden kann.

Neuerdings ist keine „Ausbildungsgebühr“ von 2% des Bruttogehalts mehr an die Einwanderungsbehörde zu leisten. Auch muss das Arbeitsministerium nicht mehr befragt werden. Besonders interessant ist, daß eine Genehmigung erteilt werden kann, ohne daß ein Arbeitsangebot oder ein Vertrag des zukünftigen Arbeitgebers vorliegen. Ein Vertrag muss spätestens innerhalb von 90 Tagen ab Genehmigungserteilung nachgereicht werden. Somit ist wieder eingeführt worden, was früher als Arbeitssuchendengenehmigung bekannt war.

Neuerdings müssen – wie bei der allgemeinen Arbeitsgenehmigung – die Qualifikationen des Antragstellers von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig ist.

3. Außergewöhnliche Fähigkeiten

Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen kann eine Arbeitsgenehmigung für außergewöhnliche Fähigkeiten allein aufgrund dieser Fähigkeiten und unabhängig von einem vorliegenden Arbeitsangebot erteilt werden. Der Begriff „außergewöhnlich“ ist nicht definiert. Allerdings müssen die Fähigkeiten durch eine ausländische oder lokale Behörde oder durch einen anerkannten lokalen akademischen, kulturellen oder Wirtschaftsverband und weitere Nachweise und Dokumente bestätigt werden.

Die Arbeitsgenehmigung für außergewöhnliche Fähigkeiten ist drei Jahre lang gültig und verlängerbar.

4. Entsendung

Im Falle von Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Zweigstellen, verwandten oder angegliederten Firmen kann eine Entsendungsarbeitsgenehmigung erteilt werden. Hier ist der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, aber die Genehmigung ist auf zwei Jahre beschränkt und nicht verlängerbar.

5. Im Ausland vergütete Arbeit für ausländischen Arbeitgeber

Ausländer, die von einer ausländischen Firma angestellt und im Ausland bezahlt werden, ihre Tätigkeit aber von Südafrika aus ausüben müssen oder wollen, ohne daß eine lokale Firma im Spiel ist, qualifizierten sich bislang für eine Langzeit-Besuchergenehmigung. Die entsprechende Vorschrift ist abgeschafft worden und so wird sich in der Praxis herausstellen, ob und gegebenenfalls mit welcher Genehmigungsart diese Personen sich länger als drei Monate lang in Südafrika aufhalten dürfen.

6. Daueraufenthaltsgenehmigung – Permanent Residence – Immigration

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Arbeitnehmer kann in den unter Punkt 6.1. und 6.3. genannten Fällen unter nahezu identischen Bedingungen erteilt werden. Auch qualifizieren sich Ausländer für die Daueraufenthaltsgenehmigung, die über einen Zeitraum von 5 Jahren eine Arbeitsgenehmigung unter dem Einwanderungsgesetz von 2003 innehatten. Mit Ausnahme des unter Punkt 6.3. genannten Falles, der Arbeitsgenehmigung für außergewöhnliche Fähigkeiten muss in allen Fällen ein unbefristetes Arbeitsangebot vorgelegt werden. Mit Vorlage alle Unterlagen ist danach eine Immigration möglich!

7. Unternehmen mit dauerhaftem Bedarf an ausländischen Arbeitnehmern

Eine für größere Unternehmen mit einem dauerhaften Bedarf an ausländischen Arbeitnehmern geeignete Genehmigung ist die sogenannte Körperschaftsgenehmigung. Sie wird nicht den einzelnen ausländischen Arbeitnehmern, sondern dem Unternehmen selbst erteilt und erlaubt es ihm, regelmäßig eine genehmigte Anzahl an Ausländern in genehmigten Positionen einzustellen.

Die Unternehmen müssen ihren Bedarf an ausländischen Arbeitskräften darlegen. Wie bei der Quoten-Arbeitsgenehmigung ist auch hier die an die Behörde zu leistende „Ausbildungsgebühr“ von 2% abgeschafft worden. Nach Erteilung der Körperschaftsgenehmigung kann das Unternehmen Ausländer rekrutieren, die unter Vorlage ihrer persönlichen Unterlagen in einem vereinfachten Verfahren eine Arbeitsgenehmigung in Verbindung mit der Körperschaftsgenehmigung erhalten. Die Körperschaftsgenehmigung bietet Unternehmen Flexibilität und Planungssicherheit.

8. Selbständige Arbeit, Unternehmertum

Die sogenannte Unternehmergenehmigung wird Ausländern erteilt, die in Südafrika ein neues Unternehmen gründen oder ein existierendes Unternehmen teilweise oder ganz übernehmen wollen. Während die Einführung verheerend restriktiver Bedingungen im Rahmen der jüngsten Gesetzesänderung durch Proteste der Öffentlichkeit, vieler Experten und des Immigration Advisory Board verhindert werden konnte, wurden dennoch einige unsinnige, nicht notwendige oder unangemessene Voraussetzung verabschiedet.

1. Südafrika einwandern – Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen sind nun zu erfüllen. damit eine Immigration eingeleitet werden kann:

1. Mindestinvestition

Ein Wirtschaftsprüfer muss bestätigen, daß aus dem Ausland stammende

  • Barmittel in Höhe von R 2,5 Millionen,
  • Sacheinlagen im Wert von R 2,5 Millionen, oder
  • Barmittel in Höhe von R 2 Millionen sowie Sacheinlagen in Höhe von R 0,5 Millionen

zur Verfügung stehen, um in den Buchwert des Unternehmens investiert zu werden.

Die genannte Mindestinvestition kann allerdings herabgesetzt oder ganz erlassen werden, wenn eine Empfehlung des Wirtschaftsministeriums vorliegt oder das Unternehmen in einen der Industriezweige fällt, die gemäß Vorschrift im nationalen Interesse liegen. Hierzu gehören:

  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Kleidung und Textilien
  • Chemie und Biotechnologie
  • Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
  • Metall- und Mineralienverarbeitung
  • Automobilherstellung
  • Tourismus
  • Handwerk

2. Geschäftsplan

Ein ausführlicher Geschäftsplan muss darlegen, daß das Untenehmen sich kurz- und langfristig tragen wird. Wir können für Sie in unserem Büro in Kapstadt oder Johannesburg einen Geschäftsplan erstellen.

3. Anstellung von Südafrikanern

Jeder Unternehmer muss sich verpflichten, 5 südafrikanische Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigte dauerhaft anzustellen.

2. Fristen und Verlängerung

Nach 2 Jahren muss der Unternehmer der Behörde darlegen, daß die oben genannten Voraussetzungen erfüllt worden sind und jeweils im Abstand von 2 Jahren danach, daß sie weiterhin erfüllt werden.

3. Permanent Residence  –  Daueraufenthaltsgenehmigung

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Unternehmer kann unter nahezu identischen Bedingungen erlangt werden und eine Immigration eingeleitet werden.

9. Finanzielle Unabhängigkeit, Rente, Pension

1. Rentner / Pensionäre

Die Rentnergenehmigung wird Ausländern jeden Alters erteilt, die ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können, um sich in Südafrika zur Ruhe zu setzen. Die Inhaber dieser Genehmigung können sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten und nach Belieben ein- und ausreisen.

Die Voraussetzungen für eine Rentnergenehmigung sind durch die jüngste Gesetzesänderung sinnvoller und konsequenter gestaltet, aber in einigen Punkten auch erschwert worden.

Nachzuweisen ist:

  1. Ein aus dem Ausland stammendes monatliches Einkommen von R 20 000 aus einer Rente oder Pension, aus einem lebenslangen und unwiderruflichen sonstigen Anspruch oder aus einem Rentenkonto; oder
  2. „Kombiniertes Vermögen“ (ohne Mindesthöhe), aus dem ein monatliches Einkommen von R 20 000 gesichert ist.

Die genannten Voraussetzungen gelten pro Person, so dass das Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern isoliert betrachtet wird und sich jeder Partner unabhängig vom anderen qualifizieren muss.

Dem Antragsteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist, daß kein Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter die Position zu besetzen bereit, willens und fähig ist.

Die Rentnergenehmigung kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt und unbegrenzt um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden.

2. Finanziell Unabhängige

Wie oben unter Punkt 1.2. dargelegt, können finanziell Unabhängige, die sich länger als 3 Monate in Südafrika aufhalten wollen, ohne einer genehmigungspflichtigen Beschäftigung oder Aktivität nachzugehen, nicht mehr problemlos eine verlängerte Besuchergenehmigung erhalten.

In den meisten Fällen entscheiden sich finanziell Unabhängige für die Rentnergenehmigung, auch wenn sie noch lange nicht das Rentenalter erreicht haben.

Ihnen bleibt ebenso die Möglichkeit, eine Unternehmergenehmigung zu beantragen (unter Erfüllung aller Voraussetzungen), die ihnen die Option gibt, aber nicht die Pflicht auferlegt, selbst im Unternehmen mitzuarbeiten.

3. Daueraufenthaltsgenehmigung

Finanziell Unabhängige können eine Daueraufenthaltsgenehmigung in den Kategorien Unternehmer oder Rentner unter den oben jeweils für die befristeten Genehmigungen genannten Bedingungen erlangen.

Alternativ kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung für finanziell Unabhängige erworben werden, wenn Vermögen im Wert von R 7,5 Millionen nachgewiesen und eine einmalige Gebühr von R 75 000 nach Genehmigungsbewilligung an die Behörde geleistet wird.(Die Beträge lagen bisher bei R 20 Millionen bzw. R 100 000. Sie wurden nach großem Protest – unerheblich – herabgesetzt. Aufgrund der hohen Gebühr und der weitaus günstigeren Alternative der Rentnergenehmigung wird diese Kategorie aber nach wie vor ungenutzt bleiben).

IV. Südafrika einwandern – Allgemeines

1. Kaution

Mit allen aufgeführten Anträgen auf befristete Genehmigungen muss seit der jüngsten Gesetzesänderung eine Kaution in Höhe des Wertes eines Flugtickets ins Heimatland geleistet werden. Wie oben teilweise dargelegt, kann diese Voraussetzung in einigen Fällen durch Vorlage eines gültigen Rückflugtickets, das den beantragten Zeitraum abdeckt oder im Falle der Arbeitsgenehmigungen durch eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers ersetzt werden, gegebenenfalls für die Kosten einer Rückführung ins Heimatland aufzukommen.

2. Ort der Einreichung

Grundsätzlich kann jeder Antrag bereits im Heimatland, bzw. dem Land, in dem ein dauerhafter Wohnsitz gehalten wird, bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Südafrika eingereicht werden. Je nach Ermächtigung der jeweiligen Auslandsvertretung kann der Antrag dort entschieden werden oder wird zur Entscheidung nach Pretoria weitergeleitet. Einige weitere Anträge können in Kapstadt oder Johannesburg gestellt werden. 

Alternativ kann ein Ausländer, der sich bereits in Südafrika aufhält, vor Ort einen Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus stellen, also etwa vom Status eines Besuchers zu dem eines Arbeitsnehmers, Studenten, Rentners oder Unternehmers.

In der Vergangenheit gab es vielfach Diskussion über die Frage, ob Ausländer bereits mit der Intention nach Südafrika einreisen dürfen, vor Ort eine Arbeits- oder andere Genehmigung zu erwerben. Die Vorschrift, die dies ausdrücklich erlaubte, ist mit der jüngsten Gesetzesänderung abgeschafft worden. Das neue Gesetz enthält zwar keine Einschränkung hinsichtlich der Möglichkeit, den Status innerhalb Südafrikas zu ändern. Allerdings darf nicht der Eindruck entstehen, daß die Einreise unter der Angabe falscher Tatsachen erreicht wurde.

3. Verlängerungen

Fast alle befristeten Genehmigungen können innerhalb Südafrikas verlängert werden. Die Entsendungsgenehmigung und die oben nicht dargestellte Austauschgenehmigung sind beispielsweise nicht verlängerbar. Zu beachten ist, daß alle Anträge auf Verlängerung oder Statusänderung mindestens 30 Tage vor Ablauf der gültigen Genehmigung gestellt werden müssen. Ein Versäumen dieser Frist führte bisher zu einer erhöhten Gebühr. Nach dem aktuellen Gesetz kann der Antrag sogar abgelehnt werden, wenn keine ausreichende Begründung für den „verspäteten“ Antrag geliefert wird. Dies gilt obskurer Weise auch dann, wenn die zu verlängernde oder zu ändernde Genehmigung von Anfang an nur 30 Tage galt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung Ihres Visums besteht nicht!

4. Aufenthaltsmöglichkeiten für Familienmitglieder von Antragstellern

Die Rechte der den Antragsteller begleitenden Familie (d.h. Ehe- oder Lebenspartner und finanziell abhängige Kinder) sind je nach Genehmigungsart unterschiedlich. Bei manchen Genehmigungen ist die Familie automatisch in die Genehmigung des Hauptsantragstellers eingeschlossen, bei anderen haben die Familienmitglieder Anspruch auf Besuchergenehmigungen zum Zwecke der Begleitung des Genehmigungsinhabers und bei wieder anderen müssen sich die Familienmitglieder im eigenen Namen für eine Genehmigung qualifizieren und einen entsprechenden Antrag stellen. Sobald Kinder die Schule oder höhere Ausbildungsstellen besuchen, muss für sie in jedem Fall eine gesonderte Studiengenehmigung eingeholt werden, solange sie nicht die Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt haben.

Der Begriff „Lebenspartner“ schließt seit der jüngsten Gesetzesänderung gleich- oder gegengeschlechtliche eheähnliche Gemeinschaften nur dann ein, soweit diese entweder in Südafrika begründet oder im Heimatland offiziell anerkannt sind.

1. Besuch

Die Familie von Inhabern einer Besuchergenehmigung (zur Verfolgung von freiwilliger, gemeinnütziger oder wohltätiger Arbeit, für ein akademische Sabbatjahr oder Forschung) hat ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.

2. Verwandte

Die Familienmitglieder von Inhabern einer Verwandtengenehmigung müssen sich jeweils im eigenen Namen für eine Genehmigung qualifizieren. Meist fallen sie in die zweite Verwandtschaftsstufe und können daher selbst eine Verwandtengenehmigung erhalten

3. Studierende

Die Familie von Inhabern einer Studiengenehmigung hat ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.

4. Arbeitnehmer

Die Familie von Inhabern einer Arbeitsgenehmigung hat ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.

5. Unternehmer

Die Familie von Inhabern einer Unternehmergenehmigung hat ein Recht auf Erteilung einer entsprechend lange gültigen Besuchergenehmigung.

6. Rentner/Pensionäre

Die Familie von Inhabern einer Rentnergenehmigung hat kein Recht auf Erteilung einer Besuchergenehmigung. Die Familienmitglieder müssen sich jeweils im eigenen Namen für eine Genehmigung (Immigration) qualifizieren.

7. Permanent Residence –  Daueraufenthaltsberechtigte – Immigration

Die Familie von Antragstellern einer Daueraufenthaltsgenehmigung in den meisten Kategorien wird in den Antrag mit einbezogen. Ausgenommen hiervon ist beispielsweise die Familie eines Antragstellers auf Daueraufenthaltsgenehmigung in der Kategorie Rentner. In den Fällen, in denen die Familie nicht automatisch in den Antrag miteinbezogen werden kann, besteht nach Erhalt der Genehmigung des Hauptantragstellers die Möglichkeit, einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage der Verwandtschaft mit diesem zu stellen.

5. Natur der Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Daueraufenthaltsgenehmigung gibt ihrem Inhaber maximale Freiheit in Bezug auf Ein- und Ausreise sowie Aktivität innerhalb Südafrikas. In einigen Kategorien oder Einzelfällen werden den Ausländern Bedingungen und/oder Beschränkungen auferlegt. Nach spätestens fünf Jahren ist jedoch jeder Daueraufenthaltsberechtigte frei in der Wahl seiner Aktivität.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung hat keinen Einfluß auf die Staatsangehörigkeit. Der Inhaber kann einen mit den Worten „Nicht-Staatsangehöriger“ versehenen südafrikanischen Personalausweis (identity document oder ID document) erhalten, aber keinen südafrikanischen Reisepass.

Im Einzelfall ist eingehend darüber nachzudenken, ob der Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung angestrebt werden sollte, da dies dazu führen kann, daß gewisse Steuervorteile verloren gehen. Gerne beraten wir Sie in unserem Büro in Johannesburg oder Kapstadt über die weitere Vorgehensweise.

6. Einfluß der Gesetzesänderung auf existierende Genehmigungen und laufende Anträge

Alle bereits erteilten Daueraufenthaltsgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit und werden von Gesetzesänderungen nicht beeinflußt.

Alle bereits erteilten befristeten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, können aber nach Ablauf nur gemäss den Anforderungen des jeweils geltenden Gesetzes verlängert oder erneuert werden.

Für Anträge, die bei Inkrafttreten von Gesetzesänderungen noch nicht entschieden sind, muss nach rechtsstaatlichen Prinzipien die Gesetzeslage gelten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags herrschte.

V. Südafrika einwandern – Kommentar

Mancher mag das südafrikanische Einwanderungsrecht als restriktiv und als der Gewinnung von Investitionen wenig zuträglich empfinden. Ohne die Gesetzgeber sonderlich in Schutz nehmen zu wollen, ist hier dennoch zu bedenken, daß Südafrika eines der Hauptziele für Zuwanderer aus dem gesamten afrikanischen Kontinent ist und mit seinem Rechtsstaat und seiner vergleichsweise gesunden Wirtschaft für die meisten Nachbarn ein politisches und wirtschaftliches Paradies darstellt.

Dadurch hat Südafrika eine nicht unbeachtliche Zahl an illegalen Einwanderern, insbesondere aus den direkten Nachbarländern zu verzeichnen. Außerdem herrschen weiterhin vielfach Korruption und Betrug. Diese Probleme gilt es zu bekämpfen und entsprechend in Gesetzen zu berücksichtigen, ohne nach Herkunftsland oder Hautfarbe der Antragsteller zu diskriminieren.

Die meisten Europäer können einen legalen Weg finden, in Südafrika zu bleiben und der gewünschten Tätigkeit nachzugehen. Nicht immer einfach ist es jedoch, die passende Genehmigungsart zu erkennen. Auch ist zu bedenken, daß es immer strengere Kontrollen – etwa am Arbeitsplatz oder zu Hause – in Bezug auf Verletzungen und Umgehungen der Gesetze gibt. Ein Verbleiben im Land nach Auslaufen der Aufenthaltsgenehmigung wird mit Strafen geahndet. Wer einmal ausgewiesen wurde, hat keinen Anspruch auf spätere Genehmigungen oder die Beantragung einer Immigration und insbesondere nicht auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Ebenso haben Arbeitgeber von Ausländern oder Grundeigentümer mit ausländischen Mietern ganz besondere Pflichten, die nicht unterschätzt werden sollten.

Wir bieten fachmännische Beratung und Betreuung in allen Angelegenheiten der Immigration und vielen damit im Zusammenhang stehenden Fragen. Ihrer Einreise nach Südafrika sollte von keinen Problemen im Vorfeld behaftet sein, schreiben Sie uns bitte an! Sollten Sie in Kapstadt oder Johannesburg eine Beratung wünschen, so schreiben Sie uns wegen einer Terminvereinbarung an.

Wir stehen Ihnen bei Bedarf jederzeit per Telefon, Fax oder Email zur Verfügung.

Salani kakuhle

Julia Willand

Geschäftsführerin / Assessor iuris / Immigration Practitioner

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Südafrika Einwanderung

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Julia Willand

Assessor iuris / Immigration Practitioner

Immigration and Consulting

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Kontakt:

Ritztrade International – Kapstadt – Abteilung: Südafrika Visum – Einreise – Immigration – Permanent Residence

Fon: +27(0)21 919 3388    Fax: +27(0)21 919 3380

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